Schweißer bei der Arbeit

Fachkräftemangel setzt Schweißereien zu

Die Bundesregierung macht mit dem „Einwanderungsgesetz ohne Spurwechsel“ einen Schritt auf Fachkräfte aus dem Ausland zu. Besonders für Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union sollen die Bedingungen einer Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtert werden. Nur mit Unterstützung aus dem Ausland kann die anhaltend hohe Wirtschaftsleistung aufrechterhalten bleiben.

Als Schweißer arbeiten – Einreise auch ohne Arbeitsvertrag

Der Gesetzesentwurf erlaubt es Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten auch ohne Arbeitsvertrag einzureisen und innerhalb von sechs Monaten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung anzutreten. Als wichtige Voraussetzung gilt allerdings das Beherrschen der deutschen Sprache.

Ein großer Vorteil für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU ist auch der, dass die Vorrangprüfung, die bisher EU-Bürgern ein Vorrecht auf Arbeitsstellen eingeräumt hat, entfällt.

Auch Asylbewerber sollen eine Chance bekommen

Ein eigenes Gesetz ist auch für geduldete Asylbewerber erlassen worden. Da diese trotz grundsätzlicher Ablehnung nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, ist es ihnen dank der Beschäftigungsduldung jetzt erlaubt, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Waren sie dann 18 Monate in Vollzeit tätig, sind nicht straffällig geworden und werden zudem als gut integriert beschrieben, erhalten sie einen 30-monatigen Aufenthaltsstatus.

Harte Kritik gegen Migrationspolitik

Obwohl die Koalitionsparteien SPD und CDU lange gerungen haben, um sich auf den Gesetzesentwurf zu einigen, kommt nun Gegenwind. So konstatiert die Opposition, dass Verbände, Wirtschaft und Unternehmen in ihren Forderungen nicht zufriedengestellt werden können. Mitte 2018 waren mehr als 1,2 Millionen Arbeitsstellen unbesetzt – der Grund ist Fachkräftemangel, besonders das Handwerk ist betroffen.

Aufgrund dessen sei, so bestätigt eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), gut zwei Drittel aller Firmen mit offenen Stellenangeboten bereit, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland zu beschäftigen.

Außerdem wird kritisiert, dass ein Gesetz, das die Aufenthaltserlaubnis mit einer Arbeitsstelle koppelt, Niedriglöhne begünstigen könnte. Auch die vorausgesetzten guten Deutschkenntisse werden kritisiert. Schließlich sei es in internationalen Teams Gang und Gäbe, Englisch zu sprechen. Daher könnten hier Abstriche gemacht werden.

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